Anhänger-Versicherung
Wer einen Anhänger besitzt oder regelmäßig nutzt, denkt dabei selten zuerst an Versicherung. Doch ein Anhänger — ob Pkw-Anhänger, Wohnwagen, Pferdeanhänger oder Bootstrailer — kann bei einem Unfall erhebliche Schäden verursachen, und die Frage der Haftung ist oft komplexer als erwartet.
Grundsätzlich gilt: Der Anhänger ist während der Fahrt über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs mitversichert — allerdings nur, solange er mit dem Fahrzeug verbunden ist. Sobald der Anhänger abgekoppelt und abgestellt wird, entsteht eine Versicherungslücke. Schäden, die vom abgestellten Anhänger ausgehen — etwa weil er wegrutscht und ein anderes Fahrzeug beschädigt — sind dann nicht automatisch gedeckt.
Für eigene Schäden am Anhänger — durch Unfall, Vandalismus, Diebstahl oder Naturereignisse — bietet eine Kaskoversicherung den notwendigen Schutz. Gerade bei hochwertigen Anhängern, Wohnwagen oder Spezialanhängern ist diese Absicherung sinnvoll. Der Wiederbeschaffungswert kann erheblich sein, und ohne Versicherungsschutz bleibt der Schaden vollständig beim Eigentümer.
Besonderheiten gelten für Wohnwagen, die dauerhaft abgestellt sind: Hier ist eine eigenständige Kfz-Versicherung notwendig, da die Verbindung zum Zugfahrzeug dauerhaft fehlt. Auch Campingplatz-Aufenthalte über längere Zeiträume erfordern eine genaue Prüfung des Versicherungsschutzes.
Als Ihr Allianz Versicherungsberater gehe ich mit Ihnen durch die verschiedenen Nutzungsszenarien und stelle sicher, dass Ihr Anhänger in jeder Situation ausreichend abgesichert ist.
Anhänger-Versicherung Leistungen
Anhänger-Haftpflichtversicherung:
- Sach- und Vermögensschäden bis 100 Millionen Euro versichert
- Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro pro verletzter Person
- Abwehr unberechtigter Ansprüche: Die Allianz prüft Haftpflichtansprüche Dritter und wehrt unbegründete Schadensersatzforderungen ab - notfalls vor Gericht
- Schutz im abgekoppelten Zustand: Die Haftpflicht leistet auch beim Rangieren per Hand
- Versichert: Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden
Teilkasko für Anhänger:
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art (egal welches Tier)
- Neu- und Kaufpreisentschädigung bis zu 24 Monate
- Schäden durch Naturgewalten (Sturmschaden)
- Kurzschluss- und Brandschäden
- Glasbruchschäden
- Tierschäden (z.B. Marderbiss)
- Diebstahl und Teildiebstahl (z.B. geklaute Plane)
Vollkasko für Anhänger:
- Alle Teilkasko-Leistungen plus:
- Neupreisentschädigung bis zu 24 Monate nach Erstzulassung bei Totalschaden
- Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit
- Mutwillige Beschädigungen durch Vandalismus
- Selbst verschuldete Schäden am Anhänger
Anhänger-Versicherung Alltagsbeispiele
Urlaubsfahrten: Sie kuppeln Ihren Anhänger ein- bis zweimal im Jahr an Ihr Auto, um Gepäckstücke oder Camping-Equipment zu transportieren? Dann bietet die Haftpflichtversicherung den günstigsten Schutz.
Gelegentliche Besorgungen: Sie nutzen Ihren Anhänger ab und zu für Einkäufe im Baumarkt oder Möbelhaus? Teilkasko lohnt sich, wenn Sie regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs sind und den Hänger oft im Freien abstellen.
Regelmäßiger Transport von Kraftfahrzeugen: Sie haben einen Spezialanhänger für Quad, Motorrad oder Oldtimer? Wer viel im Gespannbetrieb fährt und einen hochwertigen Hänger hat, ist mit Vollkasko am besten geschützt.
Anhänger-Versicherung Ratgeber
Transportanhänger-Versicherung: Befördern Sie mit Ihrem Anhänger Güter, ist eine separate Transportanhänger-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Transportanhänger und Auflieger sind nicht über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs geschützt.
Bootstrailer-Versicherung: Ihr Bootsanhänger ist über die Versicherung des Zugfahrzeugs geschützt. Ebenfalls nicht versicherungspflichtig sind Fahrzeugtrailer für nicht zugelassene Sportfahrzeuge und Spezialanhänger, vorausgesetzt mit grünem Kennzeichen zugelassen und nicht zweckentfremdet.
Pferdeanhänger-Versicherung: Anhänger zum Transport von Sportpferden sind nicht versicherungspflichtig. Ihr Pferdehänger ist über Ihre reguläre Pkw-Versicherung geschützt. Das gilt auch für forst- und landwirtschaftlich genutzte Anhänger mit max. 25 km/h.
Wohnanhänger-Versicherung: Für Campinganhänger ist eine eigene Kfz-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Allianz schließen Sie eine Wohnwagen-Versicherung ab.
Zeltanhänger-Versicherung: Für Faltcaravans und Zeltanhänger ist eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Für mobiles Zuhause über die Wohnwagen-Versicherung mit Inventar-Mitversicherung.
Motorradanhänger-Versicherung: Für Motorradanhänger benötigen Sie eine Versicherung, sofern das beförderte Bike für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.