Bauherrenhaftpflicht
Wer ein Haus baut, trägt während der gesamten Bauphase erhebliche rechtliche und finanzielle Verantwortung. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzforderungen, die durch Ihr Bauvorhaben entstehen — ein Risiko, das viele Bauherren unterschätzen.
Als Bauherr sind Sie für alle Schäden verantwortlich, die von Ihrer Baustelle ausgehen: Ein Passant stolpert über ungesichertes Baumaterial, ein Fahrzeug wird durch von der Baustelle gewehte Gegenstände beschädigt, ein Nachbargrundstück wird durch Erdarbeiten in Mitleidenschaft gezogen. In all diesen Fällen haften Sie als Bauherr — unabhängig davon, ob Sie selbst vor Ort waren.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt für die gesamte Bauphase und deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten entstehen. Sie ist speziell für private Bauvorhaben konzipiert und unterscheidet sich von der gewerblichen Bauwesenversicherung. Die Laufzeit entspricht der geplanten Bauzeit — nach Abschluss des Baus erlischt der Versicherungsbedarf.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Auch wenn Freunde und Bekannte auf der Baustelle helfen — sogenannte "Gefälligkeitshelfer" — kann es zu Haftungsfragen kommen. Manche Tarife schließen diesen Personenkreis ausdrücklich ein, was im Schadensfall entscheidend sein kann.
Als Ihr Allianz Versicherungsberater begleite ich Sie durch die Versicherungsaspekte Ihres Bauvorhabens — von der richtigen Deckungssumme bis hin zu den notwendigen Ergänzungen wie Bauleistungsversicherung oder Feuerrohbauversicherung.
Bauherrenhaftpflicht Leistungen
Versicherungssumme: Bis zu 75 Millionen Euro pauschal fuer Personen-, Sach- und Vermogensschaeden.
Abgedeckte Bereiche:
- Schaeden an Dritten durch das Bauvorhaben
- Eigenleistungen am Bau (Selbsthilfe, Bauplanung, Bauleitung)
- Abbrucharbeiten im Rahmen des versicherten Bauvorhabens
- Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
- Selbstfahrende Maschinen bis 20 km/h
- Stapler bis 20 km/h
- Nicht zugelassene Fahrzeuge auf nicht oeffentlichen Wegen
- Private Drohnennutzung zur Baustellenkontrolle (max. 5 kg)
- Abwehr ungerechtfertigter Forderungen einschliesslich Gerichtskosten
Versicherungsbeginn: Ab Grundstueckserwerb.
Sinnvoll bei: Neubauten (Ein-/Zweifamilienhaeuser), Umwandlung Wohnung in Buero, Sanierung/Umbau erworbener Altbauten. Nicht noetig bei: Renovierung/Umbau eigener Immobilie, Modernisierungen.
Nicht versichert: Vorsaetzliche Schaeden, Asbest, Ansprueche von Angehoerigen in haeuslicher Gemeinschaft.