Dienstunfähigkeitsversicherung
Wer im öffentlichen Dienst in Deutschland arbeitet, hat besondere Rechte – aber auch besondere Risiken. Verbeamtete Personen können im Fall einer dauerhaften Erkrankung oder eines Unfalls in die Dienstunfähigkeit versetzt werden. In diesem Fall entfällt nicht nur der volle Dienstbezug, sondern es gelten auch besondere Regelungen für die Berechnung der Versorgungsbezüge. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist speziell auf diese Situation zugeschnitten und schließt die Versorgungslücke, bevor sie zum echten Problem wird.
Das Dienstrecht in Deutschland sieht vor, dass ein Beamter, der dauerhaft dienstunfähig wird, in den Ruhestand versetzt wird. Die Höhe des Ruhegehalts richtet sich nach der Dienstzeit und den erdienten Versorgungspunkten. Junge Beamte, die noch nicht lange im Dienst sind, haben entsprechend niedrige Ansprüche und können im Fall einer frühen Dienstunfähigkeit mit sehr geringen monatlichen Bezügen dastehen – weit weniger als das, was zur Bestreitung des Lebensunterhalts benötigt wird. Die Dienstunfähigkeitsversicherung schließt genau diese empfindliche Lücke.
Ein wichtiger Unterschied zur allgemeinen Berufsunfähigkeitsversicherung besteht darin, dass bei Beamten nicht nur die allgemeine Berufstauglichkeit, sondern die spezifische Dienstfähigkeit relevant ist. Ein Beamter, der seinen konkreten Dienst nicht mehr ausüben kann, gilt als dienstunfähig – auch wenn er theoretisch noch andere Tätigkeiten ausüben könnte. Die Dienstunfähigkeitsversicherung trägt dieser beamtenrechtlichen Besonderheit vollständig Rechnung und ist deshalb der Standard-BU für Beamte deutlich überlegen.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung richtet sich an alle verbeamteten Personen in Deutschland – Lehrer, Polizisten, Beamte in der Bundesverwaltung, kommunale Beamte und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit Beamtenstatus. Besonders für junge Beamte in den ersten Dienstjahren ist der Schutz essenziell, da ihre erdienten Versorgungsansprüche noch gering sind und eine frühe Dienstunfähigkeit finanziell besonders hart treffen würde.
Beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollten Beamte auf die Definition der Dienstunfähigkeit, die Höhe der monatlichen Rente, die Laufzeit der Police und eventuelle Klauseln zur Nachversicherung achten.
Als Ihr Allianz Versicherungsberater stehe ich Ihnen mit fundierter Kenntnis der Besonderheiten des Beamtenrechts zur Seite und helfe Ihnen, die optimale Absicherung für Ihre individuelle dienstliche Situation zu finden.
Dienstunfaehigkeitsversicherung Leistungen
Monatliche Rente bei Dienst- oder Berufsunfaehigkeit. Beitragsbefreiung waehrend Leistungsbezug.
Echte DU-Klausel: Versicherer folgt der Entscheidung des Dienstherrn, fuehrt keine eigene Pruefung durch. Rueckwirkende Leistung ab Monatsersten nach Nachweis.
Optionale Absicherungen: Polizeidienstunfaehigkeit (spezielle DU) fuer Polizeivollzugsbeamte. Teildienstunfaehigkeit (Teil-DU) ab 20% Arbeitszeitverkuerzung. Beitragsdynamik 1-5%. Nachversicherungsgarantie ohne Risikopruefung bei Heirat, Verbeamtung, Geburt, Befoerderung (bis 50 Jahre). Individuelle Zahlpausen bis 2 Jahre.
Zusatzservices: Aerztliche Zweitmeinung, psychologische Unterstuetzung, Sozialversicherungsberatung. Wechseloption zu BU bei Austritt aus Beamtenstatus. Weltweiter Schutz. Verlaengerungsoption bei Anhebung der Regelaltersgrenze.
DU nach § 44 BBG: Beamte gelten als dienstunfaehig wenn sie wegen Gesundheit dauerhaft nicht mehr Dienst ausueben koennen. Auch bei mehr als 3 Monaten Ausfall innerhalb 6 Monaten.