Hundehalter-Haftpflicht
In Deutschland sind Hunde nach wie vor die beliebtesten Haustiere – und mit der Haltung eines Hundes gehen nicht nur Freuden, sondern auch Verantwortung und potenzielle Haftungsrisiken einher. Wenn ein Hund einen anderen Menschen, ein anderes Tier oder fremdes Eigentum schädigt, haftet in der Regel der Hundehalter. Diese Haftung kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben und ist der Grund, warum die Hundehalter-Haftpflichtversicherung für jeden Hundebesitzer so unverzichtbar ist.
Die gesetzliche Lage in Deutschland ist eindeutig: Hundehalter haften für Schäden, die ihr Hund verursacht, grundsätzlich unabhängig von eigenem Verschulden. Das bedeutet: Selbst wenn der Hund unvermittelt beißt oder einen Radfahrer erschreckt und dieser stürzt, kann der Hundehalter zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet werden. In schweren Fällen – etwa wenn jemand durch einen Hundebiss dauerhaft verletzt wird und dauerhaft Pflege benötigt – können Forderungen in die Hunderttausende oder sogar Millionen gehen.
In einigen Bundesländern Deutschlands ist die Hundehaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Zu diesen Bundesländern gehören unter anderem Berlin, Hamburg, Thüringen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Auch wenn in anderen Bundesländern keine Pflicht besteht, empfehlen Experten den Abschluss einer solchen Versicherung ausdrücklich, da die Haftungsrisiken für Hundehalter überall in Deutschland gleich hoch sind. Die Frage ist nicht ob, sondern nur wann ein Hund einmal einen Schaden verursacht.
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung richtet sich an alle Hundehalter in Deutschland, unabhängig von der Größe oder Rasse des Hundes. Besitzer von sogenannten Kampfhunden oder bestimmten als gefährlich eingestuften Rassen haben oft spezielle Anforderungen zu erfüllen und benötigen häufig eine Spezialversicherung. Aber auch kleine, harmlos wirkende Hunde können Schäden verursachen, die ohne Versicherungsschutz teuer werden – denn die Haftung kennt keine Ausnahme für kleine Rassen.
Bei der Auswahl der richtigen Hundehalter-Haftpflichtversicherung sollte auf eine ausreichende Deckungssumme geachtet werden – empfohlen werden mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Zudem sollten die Versicherungsbedingungen sorgfältig auf Ausschlüsse geprüft werden, etwa ob Schäden beim Übergeben des Hundes an Dritte oder während der Teilnahme an Hundesportveranstaltungen abgedeckt sind.
Als Ihr Allianz Versicherungsberater helfe ich Ihnen gerne dabei, die passende Police zu finden und alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen – damit Sie und Ihr Hund sorgenfrei durch den Alltag gehen können.
Hundehaftpflicht - Leistungen
Die Allianz Hundehaftpflichtversicherung (Teil der Tierhalter-Haftpflicht) bietet folgende Leistungen:
Grundlegende Abdeckung in allen Tarifen: Schutz vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermoegensschaeden. Mietsachschutz bei gemieteten Objekten. Deckung beim Gebrauch ohne Maulkorb oder Leine. Abwehr nicht berechtigter Forderungen auch vor Gericht.
Erweiterte Leistungen je nach Tarif: Schaeden an geliehenen Gegenstaenden, nebenberufliche Nutzung des Tieres, Erstattung zum Neuwert, Verzicht auf Anrechnung bei Tiergefahr/Mitschuld, Tierbergung und Rettungskosten, Forderungsausfalldeckung bei zahlungsunfaehigen Dritten, Sportveranstaltungen und Lehrgaenge, tierische Ausscheidungen in gemieteten Objekten, gewollter und ungewollter Deckakt, Ferienunterkunftsschaeden, geliehene Kfz-Anhaenger.
Hundehaftpflicht-Pflicht: In folgenden Bundeslaendern ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung fuer alle Hundehalter Pflicht: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thueringen. Fuer sogenannte Listenhunde (gefaehrliche Rassen) ist sie in fast allen Bundeslaendern vorgeschrieben.
Weltweiter Schutz: Der Schutz gilt weltweit bei deutschem Wohnsitz. Sie sind waehrend Auslandsaufenthalten rund um die Uhr und zeitlich unbegrenzt versichert.