Tier

Pferdehalter-Haftpflicht

30. März 20262 Min.

Die Haltung eines Pferdes ist mit einer besonderen rechtlichen Verantwortung verbunden. Pferde sind Fluchttiere mit starken Instinkten und können in Stresssituationen unvorhersehbar reagieren. Wenn ein Pferd entläuft, auf die Straße gerät und dort einen Unfall verursacht, oder wenn es jemanden verletzt, haftet in der Regel der Pferdehalter für alle daraus entstehenden Schäden. Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist daher für jeden Pferdebesitzer eine unbedingt notwendige und verantwortungsvolle Absicherung.

In Deutschland ist die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben, in anderen wird sie dringend empfohlen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in Paragraph 833 eine verschärfte Tierhalterhaftung vor: Wer ein Tier hält, haftet für alle Schäden, die das Tier verursacht – unabhängig davon, ob ihn ein persönliches Verschulden trifft. Diese sogenannte Gefährdungshaftung macht einen umfassenden Versicherungsschutz besonders wichtig und dringend.

Die Schadenpotenziale bei Pferden sind erheblich. Ein Pferd, das auf eine Bundesstraße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht, kann immense Sachschäden und – noch gravierender – schwere Personenschäden verursachen. Wenn jemand dabei dauerhaft verletzt wird und dauerhaft Pflege benötigt, können Schadensersatzforderungen in die Millionen gehen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz können solche Fälle existenzbedrohende Ausmaße annehmen und die Lebensplanung eines Menschen vollständig zerstören.

Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung richtet sich an alle Pferdebesitzer und auch an Personen, die ein Pferd in Obhut genommen haben. Das schließt Reiter ein, die mit einem fremden Pferd reiten und möglicherweise nicht über die eigene private Haftpflicht ausreichend abgesichert sind. Auch Reitvereine und Pensionspferdehalter sollten über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen – denn die Haftung trifft jeden, der ein Pferd führt oder beaufsichtigt.

Bei der Auswahl der richtigen Versicherung ist die Deckungssumme ein zentrales Kriterium. Experten empfehlen Summen von mindestens 5 bis 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Zudem sollten Pferdehalter auf Sonderklauseln achten, die z.B. die Teilnahme an Turnieren oder die Überlassung des Pferdes an Dritte regeln.

Als Ihr Allianz Versicherungsberater stehe ich Ihnen zur Verfügung, um die optimale Absicherung für Ihre individuelle Situation zu entwickeln.

Pferdehaftpflicht - Leistungen

Die Allianz Pferdehaftpflichtversicherung (Teil der Tierhalter-Haftpflicht) bietet folgende Leistungen:

Grundlegende Abdeckung in allen Tarifen: Schutz vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermoegensschaeden. Mietsachschutz bei gemieteten Objekten (z.B. Stallungen, Weiden). Deckung beim Gebrauch ohne Zaumzeug. Abwehr nicht berechtigter Forderungen auch vor Gericht.

Erweiterte Leistungen je nach Tarif: Schaeden an geliehenen Gegenstaenden, nebenberufliche Nutzung des Tieres, Erstattung zum Neuwert, Verzicht auf Anrechnung bei Tiergefahr/Mitschuld, Tierbergung und Rettungskosten, Forderungsausfalldeckung bei zahlungsunfaehigen Dritten, Sportveranstaltungen und Lehrgaenge, Ferienunterkunftsschaeden, geliehene Kfz-Anhaenger (z.B. Pferdetransporter), Flurschaeden an landwirtschaftlichen Flaechen.

Weltweiter Schutz: Der Schutz gilt weltweit bei deutschem Wohnsitz. Sie sind waehrend Auslandsaufenthalten rund um die Uhr und zeitlich unbegrenzt versichert.

Fohlen: Fohlen sind bis zum Ende des folgenden Versicherungsjahres ueber das Muttertier mitversichert.

Deckakt-Schaeden: Schaeden durch gewollten und ungewollten Deckakt sind versichert, einschliesslich Kosten fuer tiermedizinische Behandlung.


Häufige Fragen

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