Rürup-Rente (BasisRente)
Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland, die speziell für Selbstständige und Freiberufler entwickelt wurde. Benannt nach dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup, wurde sie im Jahr 2005 eingeführt. Sie ist eine wichtige Ergänzung zum deutschen Altersvorsorgesystem, das hauptsächlich auf der gesetzlichen Rentenversicherung basiert – einem System, an dem Selbstständige und Freiberufler in der Regel nicht pflichtversichert teilnehmen.
Selbstständige und Freiberufler in Deutschland müssen ihre Altersvorsorge vollständig selbst organisieren – und erhalten dabei keine Arbeitgeberbeiträge, die bei Angestellten die Hälfte der Rentenversicherungsbeiträge ausmachen. Das bedeutet: Ohne aktive Eigenvorsorge droht im Alter eine empfindliche Versorgungslücke. Die Rürup-Rente bietet dieser Personengruppe eine steuerlich attraktive Möglichkeit zur kapitalgedeckten Altersvorsorge, die langfristig finanzielle Sicherheit im Ruhestand schafft.
Der wesentliche Vorteil der Rürup-Rente liegt in ihrer steuerlichen Behandlung. Die Beiträge können bis zu einem festgelegten Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass das zu versteuernde Einkommen deutlich reduziert wird und sich dadurch eine erhebliche Steuerersparnis ergibt. Im Rentenalter werden die Auszahlungen dann nachgelagert besteuert – was in der Regel vorteilhaft ist, da das Einkommen im Ruhestand oft deutlich niedriger ist als während der aktiven Berufsphase.
Die Rürup-Rente richtet sich an Selbstständige, Freiberufler, Gutverdiener und alle Steuerpflichtigen, die ihren Steuersatz durch den Sonderausgabenabzug gezielt reduzieren möchten. Angestellte können zwar auch eine Rürup-Rente abschließen, profitieren aber möglicherweise stärker von der Riester-Förderung oder der betrieblichen Altersvorsorge – je nach persönlicher Situation.
Beim Abschluss einer Rürup-Rente sollten Sie auf die Produktform (klassisch oder fondsgebunden), die Kostenstruktur, die Renditeperspektiven, die Flexibilität der Beitragszahlung und die Überschussbeteiligung achten.
Als Ihr Allianz Versicherungsberater helfe ich Ihnen, die optimale Gestaltung für Ihre individuelle Situation zu finden – damit Sie heute steuerlich profitieren und morgen abgesichert in den Ruhestand gehen.
Ruerup-Rente Leistungen
Lebenslange garantierte Rente mit Ueberschussbeteiligung. Steuerminderung in Ansparphase: Beitraege als Sonderausgaben absetzbar (2026: max. 30.826 Euro Einzelveranlagte / 61.652 Euro Zusammenveranlagte, 100% Beruecksichtigung).
Flexible Beitragszahlung: Laufend, abgekuerzt oder Einmalbeitrag. Dynamik ohne Gesundheitspruefung. Rentenbeginn ab 62 bis 85 Jahre.
Hinterbliebenenvorsorge: Versorgungsberechtigte (Ehe-/Lebenspartner, kindergeldberechtigte Kinder) erhalten Rente. Optional BeitragsrueckgewaehrPolice fuer Kapitalauszahlung an beliebige Personen im Todesfall.
Zusatzbausteine: Berufsunfaehigkeitsvorsorge, Dienstunfaehigkeitsabsicherung (Beamte).
Nachgelagert besteuert wie gesetzliche Rente. 2026 Besteuerungsanteil 84%. Nicht beitragspflichtig fuer GKV-Pflichtmitglieder.