Tier

Tierhalter-Haftpflicht

30. März 20263 Min.

Wer ein Tier hält, übernimmt Verantwortung – nicht nur für das Wohlbefinden des Tieres, sondern auch für Schäden, die es anrichten kann. Das deutsche Recht ist in diesem Punkt unmissverständlich: Nach Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches haften Tierhalter für alle Schäden, die ihr Tier verursacht, auch wenn sie kein persönliches Verschulden trifft. Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Konsequenzen dieser weitreichenden gesetzlichen Haftung.

Während für Hundehalter in einigen Bundesländern eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, besteht für viele andere Tierarten keine solche Pflicht. Dennoch ist das Haftungsrisiko für jeden Tierhalter real – unabhängig von der Tierart. Ob Katze, Pferd, Ziege, Schaf oder exotisches Tier – jedes Tier kann in bestimmten Situationen Schäden verursachen, für die der Halter geradestehen muss. Das Haftungsrisiko ist unabhängig von der Tierart stets vorhanden und kann jeden treffen.

Die Schadensszenarien sind vielfältig: Ein Tier entläuft und verursacht einen Verkehrsunfall, ein Tier verletzt einen Besucher auf dem Grundstück, ein Tier beschädigt fremdes Eigentum – beim Nachbarn, im Garten oder beim Spaziergang. In all diesen Fällen haftet der Tierhalter. Je nach Art und Ausmaß des Schadens können die Forderungen erheblich sein. Besonders Personenschäden können langfristige Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und Verdienstausfall verursachen, die existenzbedrohende Dimensionen annehmen.

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung richtet sich an alle Tierhalter, die nicht ausreichend durch andere Versicherungen abgesichert sind. Sie ergänzt die private Haftpflichtversicherung, die Tierhalterschäden oft ausschließt oder nur eingeschränkt abdeckt. Für Halter von Nutztieren, landwirtschaftlichen Tieren oder exotischen Tieren ist sie besonders relevant – aber auch für Halter von Kleintieren, die in bestimmten Situationen erhebliche Schäden anrichten können.

Bei der Auswahl sollten Tierhalter darauf achten, dass die Police die spezifischen Risiken ihrer Tierart abdeckt und ausreichende Deckungssummen bietet. Manche Versicherungen bieten umfassende Lösungen für Halter mehrerer Tierarten an.

Als Ihr Allianz Versicherungsberater helfe ich Ihnen, die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden – damit Sie Ihre Tiere unbeschwert und mit gutem Gewissen genießen können.

Tierhalterhaftpflicht - Leistungen

Die Allianz Tierhalter-Haftpflichtversicherung bietet folgende Leistungen:

Grundlegende Abdeckung in allen Tarifen: Schutz vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermoegensschaeden. Mietsachschutz bei gemieteten Objekten. Deckung beim Gebrauch ohne Maulkorb oder Leine (Hunde) bzw. ohne Zaumzeug (Pferde). Abwehr nicht berechtigter Forderungen auch vor Gericht.

Erweiterte Leistungen je nach Tarif: Schaeden an geliehenen Gegenstaenden, nebenberufliche Nutzung des Tieres, Erstattung zum Neuwert, Verzicht auf Anrechnung bei Tiergefahr/Mitschuld, Tierbergung und Rettungskosten, Forderungsausfalldeckung bei zahlungsunfaehigen Dritten, Sportveranstaltungen und Lehrgaenge, tierische Ausscheidungen in gemieteten Objekten, gewollter und ungewollter Deckakt, Ferienunterkunftsschaeden, geliehene Kfz-Anhaenger, Flurschaeden, Vertragsverwaltung ueber Meine Allianz App.

Versicherbare Tiere: Die Tierhalter-Haftpflicht gilt fuer Hunde und Pferde. Katzen und Kleintiere sind ueblicherweise ueber die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Weltweiter Schutz: Der Schutz gilt weltweit bei deutschem Wohnsitz, rund um die Uhr und zeitlich unbegrenzt.


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