Recht

Verkehrsrechtsschutzversicherung

30. März 20261 Min.

Im Straßenverkehr entstehen täglich Konflikte: nach einem Auffahrunfall, bei Streitigkeiten über Vorfahrt und Schuldfrage, bei Auseinandersetzungen mit der Versicherung des Unfallgegners oder bei einem Bußgeldbescheid, den Sie für ungerecht halten. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung gibt Ihnen die rechtliche Unterstützung, die Sie in diesen Situationen brauchen.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt alle Rechtstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Kraftfahrzeugen entstehen. Das umfasst Schadensersatzansprüche nach Unfällen, Streitigkeiten mit Kfz-Werkstätten über Reparaturkosten, Widersprüche gegen Bußgeldbescheide und Punkte in Flensburg sowie Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs.

Ein besonders häufiger Anwendungsfall: Unfälle, bei denen die Schuldfrage ungeklärt oder umstritten ist. Wenn die gegnerische Versicherung den Schadensersatz ganz oder teilweise verweigert, braucht man anwaltliche Unterstützung — und genau dafür ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung gemacht.

Wer häufig fährt, kennt das Risiko: Auch als sorgfältiger Fahrer kann man in einen Unfall verwickelt werden oder unberechtigte Bußgelder erhalten. Der Verkehrsrechtsschutz sorgt dafür, dass Sie Ihre Interessen ohne finanzielles Risiko vertreten können.

Als Ihr Allianz Versicherungsberater berate ich Sie zur optimalen Kombination aus Kfz-Versicherung und Rechtsschutz — damit Sie auf der Straße und vor Gericht gut aufgestellt sind.

Verkehrsrechtsschutz Leistungen

Versicherungssummen (Komfort): Europa 5 Mio. Euro, weltweit 500.000 Euro, Strafkaution 500.000 Euro.

Versicherte Bereiche: Schadensersatz (z.B. Schmerzensgeld nach Unfall), Vertrags-/Sachenschutz im Verkehr, Steuerrechtsschutz, Sozialrechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, Strafrechtsschutz (z.B. fahrlaessige Koerperverletzung), Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, Opferrechtsschutz.

Keine Wartezeit - sofortiger Schutz. Weltweiter Geltungsbereich. Versichert: Autofahrer, Radfahrer, Fussgaenger, Jogger, Fahrgaeste, Fahrzeuginsassen. Mitversicherung: Ehepartner und Familienmitglieder.

Nicht versichert: Berufliche Fahrzeugnutzung, vorsaetzliche Leistungsfaelle, Blitzerstrafen (Geldbusse), Abwehr von Schadenersatzanspruechen.


Verkehrsrechtsschutz Alltagsbeispiele

Versichert: Ordnungswidrigkeiten im Verkehr (zu schnelles Fahren, Sicherheitsabstand) auch bei Vorsatz. Verletzungen als Radfahrer/Fussgaenger bei Unfall gegen Verursacher vorgehen. Streitigkeiten bei Autokauf, Miet- oder Reparaturvertraegen. Einspruch gegen Bussgeldbescheid oder Fuehrerscheinentzug. Schmerzensgeldforderungen nach Verkehrsunfaellen.

Nicht versichert: Berufliche Fahrzeugnutzung, vorsaetzliche Leistungsfaelle, Blitzerstrafen, Abwehr von Schadenersatzanspruechen.

Die richtige Versicherung ist nur einen Schritt entfernt.

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